AGB


Vertragsbestimmungen

1. Anmeldung

Der Vertragsabschluss zwischen Hartmann-Cycling und dem Teilnehmer kommt durch die Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmers durch Hartmann-Cycling mittels Zustellung der Rechnung zustande. Der Vertragsinhalt definiert sich durch die Anmeldung und allfällige Konkretisierungen in der Anmeldebestätigung. Dabei gelten die vorliegenden Vertragsbestimmungen, welche ohne Unterschrift geltend sind.

 

2. Abmeldung durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann sich schriftlich per Post oder Email von der vereinbarten Teilnahme abmelden. Die Abmeldung entfaltet ihre Wirkung mit Zugang bei Hartmann-Cycling . Es fallen folgende Abmeldekosten an:

 

  • bei Zugang spätestens 14 Tage vor der Tour: kostenlos (Rückerstattung des bezahlten Betrags)
  • bei Zugang spätestens 7 Tage vor der Tour: 50% der Kosten (hälftige Rückerstattung des bezahlten Betrags)
  • bei späterem Zugang sowie bei Nichterscheinen am Tour-Tag: 100% der Kosten (keine Rückerstattung)

 

Sollte der Teilnehmer eine bereits begonnene Tour abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrags.

 

3. Annulierung durch Hartmann-Cycling

Wird die Mindestanzahl an Tour-Teilnehmern nicht erreicht, steht es im Ermessen von Hartmann-Cycling die Tour abzusagen. Die Mindestanzahl beträgt drei Personen. In diesem Fall wird dem Tour-Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet.

 

Hartmann-Cycling behält sich vor, die Tour aufgrund schlechter Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen etc. abzusagen. In diesem Fall wird dem Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet.

 

4. Programmänderung und Abbrechung der Tour

Hartmann-Cycling behält sich vor, die Tour jederzeit abzuändern oder abzubrechen, insbesondere bei Annullierungsgründen gemäss Ziff. 3 vorstehend. Bei Programmänderung oder Abbruch einer bereits begonnenen Tour erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Betrags.

 

5. Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Hartmann-Cycling empfiehlt jedem Teilnehmer sich zu versichern, dass seine Unfall- und Krankenversicherung für die gebuchte Tour umfassenden Versicherungsschutz bietet.

 

6. Haftung

Die Teilnahme an Touren- und Fahrtechnikkursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.

 

Hartmann-Cycling haftet nur für Grobfahrlässigkeit und Verschulden. Die Haftung für leichte sowie mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

 

Bei der Wahl und Instruktion von Substituten (insbesondere Tour-Guides) haftet Hartmann-Cycling nur für gehörige Sorgfalt. Forderungen aus Schäden, die dem Teilnehmer durch fahrlässiges oder absichtliches Fehlverhalten von Substituten (insbesondere Tour-Guides) entstanden sind, sind direkt gegenüber diesen geltend zu machen.

 

Für Hilfspersonen wird keinerlei Haftung vom Veranstalter übernommen.


7. E MTB
Die Teilnahme an E MTB Touren- und Fahrtechnikkursen ist nur mit gesetzeskonformen E-MTB Bikes möglich.
  • Motoren dürfen nicht mehr als 25 km/h unterstützen.  
  • Tageslicht hinten und vorne muss vorhanden sein. Muss aber nicht fix installiert sein


8. Bildmaterial

Hartmann-Cycling darf Bild- und Videomaterial, welches am Tag der Tour von Tour-Guides und Teilnehmern aufgenommen wird, zu eigenen Zwecken verwenden, insbesondere für Printprodukte, Website und Bildergalerien. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit entschädigungslos einverstanden.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand wird die Stadt Bern vereinbart.