1. Anmeldung
Der Vertragsabschluss zwischen Hartmann-Cycling und dem Teilnehmer kommt durch die Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmers durch
Hartmann-Cycling
mittels Zustellung der Rechnung zustande. Der Vertragsinhalt definiert sich durch die Anmeldung und allfällige Konkretisierungen in der Anmeldebestätigung. Dabei gelten die vorliegenden Vertragsbestimmungen, welche ohne Unterschrift geltend sind.
2. Abmeldung durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann sich schriftlich per Post oder Email von der vereinbarten Teilnahme abmelden. Die Abmeldung entfaltet ihre Wirkung mit Zugang bei Hartmann-Cycling . Es fallen folgende Abmeldekosten an:
Sollte der Teilnehmer eine bereits begonnene Tour abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrags.
3. Annulierung durch Hartmann-Cycling
Wird die Mindestanzahl an Tour-Teilnehmern nicht erreicht, steht es im Ermessen von Hartmann-Cycling die Tour abzusagen. Die Mindestanzahl beträgt drei Personen. In diesem Fall wird dem Tour-Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet.
Hartmann-Cycling behält sich vor, die Tour aufgrund schlechter Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen etc. abzusagen. In diesem Fall wird dem Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet.
4. Programmänderung und Abbrechung der Tour
Hartmann-Cycling behält sich vor, die Tour jederzeit abzuändern oder abzubrechen, insbesondere bei Annullierungsgründen gemäss Ziff. 3 vorstehend. Bei Programmänderung oder Abbruch einer bereits begonnenen Tour erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Betrags.
5. Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Hartmann-Cycling empfiehlt jedem Teilnehmer sich zu versichern, dass seine Unfall- und Krankenversicherung für die gebuchte Tour umfassenden Versicherungsschutz bietet.
6. Haftung
Die Teilnahme an Touren- und Fahrtechnikkursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
Hartmann-Cycling haftet nur für Grobfahrlässigkeit und Verschulden. Die Haftung für leichte sowie mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Bei der Wahl und Instruktion von Substituten (insbesondere Tour-Guides) haftet Hartmann-Cycling nur für gehörige Sorgfalt. Forderungen aus Schäden, die dem Teilnehmer durch fahrlässiges oder absichtliches Fehlverhalten von Substituten (insbesondere Tour-Guides) entstanden sind, sind direkt gegenüber diesen geltend zu machen.
Für Hilfspersonen wird keinerlei Haftung vom Veranstalter übernommen.
8. Bildmaterial
Hartmann-Cycling darf Bild- und Videomaterial, welches am Tag der Tour von Tour-Guides und Teilnehmern aufgenommen wird, zu eigenen Zwecken verwenden, insbesondere für Printprodukte, Website und Bildergalerien. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit entschädigungslos einverstanden.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand wird die Stadt Bern vereinbart.